|  | Kapitel 28 | 
|  | Und der HERR redete mit Mose und sprach: | 
|  | Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert. | 
|  | Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer, | 
|  | Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; | 
|  | dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin. | 
|  | Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN. | 
|  | Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN. | 
|  | Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. | 
|  | Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer. | 
|  | Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer. | 
|  | Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; | 
|  | und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder; | 
|  | und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN. | 
|  | Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr. | 
|  | Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer. | 
|  | Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN. | 
|  | Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. | 
|  | Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun | 
|  | und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; | 
|  | samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder, | 
|  | und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern; | 
|  | dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet. | 
|  | Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist. | 
|  | Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer. | 
|  | Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun. | 
|  | Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun | 
|  | und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer; | 
|  | samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, | 
|  | und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer; | 
|  | und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen. | 
|  | Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer. |