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Anweisung in betreff des Brandopferaltars, des Vorhofs und des Öls für den Leuchter.
Den Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit - viereckig soll der Altar sein - und drei Ellen hoch. Und die zugehörigen Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen, so daß die Hörner ein Ganzes mit ihm bilden, und sollst ihn mit Kupfer überziehen. Und die zugehörigen Töpfe, die man braucht, um ihn vom Fett zu säubern, wie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen, alle zu ihm gehörenden Geräte, sollst du aus Kupfer anfertigen. Ferner sollst du ein Gitterwerk für ihn anfertigen, ein Netzwerk aus Kupfer, und sollst an dem Netze vier kupferne Ringe anbringen, an den vier Ecken des Altars, und sollst es unterhalb des den Altar umlaufenden Simses befestigen, so daß das Netz bis zur Mitte des Altars reicht. Ferner sollst du Stangen für den Altar anfertigen, Stangen aus Akazienholz, und sie mit Kupfer überziehen. Diese seine Stangen sollen durch die Ringe gezogen werden, so daß sich die Stangen auf den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt. Aus Brettern, so daß er inwendig hohl ist, sollst du ihn herstellen; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so sollen sie es machen. Und den Vorhof der Wohnung sollst du so herstellen: für die nach Süden gewendete Seite Vorhof-Umhänge aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite; 10 dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen - die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe sollen von Silber sein. 11 Ebenso Umhänge für die nördliche Langseite, hundert Ellen; dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen, die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe von Silber. 12 Die westliche Breitseite des Vorhofs aber soll Umhänge von fünfzig Ellen haben, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen. 13 Und die nach Osten gewendete Breitseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen; 14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen, auf die eine Seite kommen, 15 und ebenso auf die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen. 16 Das Thor des Vorhofs aber soll einen Vorhang haben, zwanzig Ellen breit, von blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirker-Arbeit; dazu vier Säulen nebst ihren vier Füßen. 17 Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit silbernen Ringen versehen sein; auch die Nägel an ihnen sollen von Silber sein, ihre Füße aber von Kupfer. 18 Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen aus gezwirntem Byssus, mit kupfernen Füßen. 19 Und alle Geräte der Wohnung, deren man bedarf bei dem gesamten heiligen Dienst an ihr, und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen aus Kupfer sein. 20 Du aber gebiete den Israeliten, daß sie dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter herbeibringen, damit man beständig Lampen aufstecken kann. 21 Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, welcher sich vor dem Gesetze befindet, soll ihn Aaron mit seinen Söhnen herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen vor Jahwe brenne. Solches ist den Israeliten als eine für alle Zeiten und alle Geschlechter geltende Verpflichtung auferlegt.