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Bestimmung in betreff der Asche einer rotfarbigen Kuh als eines Reinigungsmittels. Verwendung des Reinigungswassers.
Und Jahwe redete mit Mose und Aaron also: Dies ist die Gesetzesbestimmung, die Jahwe ergehen ließ, indem er verordnete: Sage den Israeliten, daß sie dir eine rotfarbige, fehllose Kuh bringen sollen, an der kein Makel, und auf welche noch nie ein Joch gekommen ist. Die sollt ihr Eleasar, dem Priester, übergeben; sodann führe man sie hinaus vor das Lager und schlachte sie vor seinen Augen. Und Eleasar, der Priester, nehme mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal etwas von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin. Sodann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen; ihr Fett, ihr Fleisch und ihr Blut soll man verbrennen samt ihrem Mist. Der Priester aber nehme Cedernholz, Ysop und Karmesin und werfe es hinein in das Feuer, in dem die Kuh brennt. Sodann wasche der Priester seine Kleider und bade seinen Leib. Darnach darf er ins Lager kommen; doch bleibt der Priester unrein bis zum Abend. Auch derjenige, der sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend. Und einer, der rein ist, sammle die Asche der Kuh und lege sie draußen vor dem Lager an einem reinen Orte nieder, damit sie für die Gemeinde des Israeliten zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; ein Sündopfer ist es. 10 Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Es soll aber den Israeliten und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten: 11 Wer einen Toten, irgendwelche menschliche Leiche, berührt, der wird für sieben Tage unrein. 12 Ein solcher soll sich damit entsündigen am dritten Tag und am siebenten Tage, so wird er rein werden. Entsündigt er sich aber nicht am dritten Tag und am siebenten Tage, so bleibt er unrein. 13 Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor. 14 Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich in dem Zelte befindet, wird für sieben Tage unrein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein mit einer Schnur befestigter Deckel liegt, wird unrein. 16 Ebenso wird jeder, der auf freiem Felde mit einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Gerippe oder Grabe in Berührung kommt, für sieben Tage unrein. 17 Für einen so Verunreinigten nehme man Asche von dem verbrannten Sündopfer und gieße in einem Gefäße lebendiges Wasser darüber. 18 Sodann nehme einer, der rein ist, Ysop, tauche ihn in das Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und den Personen, die darin waren, sowie den, der mit einem Gerippe oder einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Grabe in Berührung gekommen war. 19 Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tage besprengen; so wird er ihn am siebenten Tag entsündigen. Alsdann hat er seine Kleider zu waschen und sich zu baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus der Volksgemeinde; denn er hat das Heiligtum Jahwes verunreinigt: es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein. 21 Dies soll euch als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten. Und wer das Reinigungswasser sprengt, hat seine Kleider zu waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, wird unrein bis zum Abend. 22 Und alles, was der unrein Gewordene berührt, wird unrein; ebenso wird jeder, der ihn berührt, unrein bis zum Abend.